Wann ist ein menschliches Leben wirklich zu Ende?
Die Organspende gehört zu den persönlichsten Entscheidungen über den eigenen Körper. Für mich ist sie zuerst eine ethische Frage und dann eine medizinische.
Am 24. September 2026 hat der Deutsche Bundestag erstmals über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organ- und Gewebespende beraten. Eingebracht wurde der Entwurf unter anderem von Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau, Peter Aumer, Julia-Christina Stange, Jens Spahn, Dr. Matthias Miersch, Ricarda Lang und Alexander Hoffmann. Insgesamt wird der Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke unterstützt. Eine abschließende Entscheidung des Bundestages steht noch aus.
Ich habe mir diese Debatte angesehen. Der dabei für mich spürbare moralische Druck war der Anlass, dieses Thema in meinem Blog aufzugreifen.
Voraussetzung für eine offene gesellschaftliche Diskussion ist für mich eine ethikbasierte Betrachtung. Im Mittelpunkt stehen Information, Selbstbestimmung, Freiwilligkeit und die Freiheit, eigenverantwortlich eine Entscheidung zu treffen.
Der Mensch als Subjekt
Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Wenn wir den Menschen nicht als Subjekt, sondern als Objekt betrachten, verlieren wir unsere Menschlichkeit.
Bei einer so persönlichen Entscheidung steht für mich der eigene Wille des Menschen im Mittelpunkt.
Schweigen ist keine Zustimmung
Nach geltendem Recht kann jeder Mensch einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder die Entscheidung einer anderen Person übertragen. Liegt keine eigene Erklärung vor, können unter bestimmten Voraussetzungen die nächsten Angehörigen unter Beachtung des mutmaßlichen Willens einbezogen werden.
Das Transplantationsgesetz verpflichtet niemanden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.
Mit der Widerspruchslösung verändert sich dieses Prinzip: Wer eine Organspende für sich ausschließen möchte, muss seinen entgegenstehenden Willen erklären oder dafür sorgen, dass dieser bekannt ist.
Darin liegt für mich ein indirekter Zwang zur Entscheidung.
Jeder Mensch hat die Freiheit, sich mit dem eigenen Sterben und einer möglichen Organspende nicht beschäftigen zu wollen.
Warum braucht es ein Nein, wenn zuvor niemals ein Ja gegeben wurde?
Schweigen ist keine Zustimmung.
Ist ein Spenderorgan selbstverständlich?
In gesellschaftlichen Gesprächen erlebe ich immer wieder die Erwartung: Wenn die eigene Leber, das Herz oder ein anderes Organ schwer erkrankt ist, dann gibt es doch ein Spenderorgan.
Diese Selbstverständlichkeit erschreckt mich.
Es gibt kein Recht auf ein Spenderorgan.
Menschen in Deutschland haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf medizinische Versorgung und Krankenbehandlung. Ein Spenderorgan stammt hingegen aus dem Körper eines anderen Menschen.
Eine Organtransplantation kann Leben verlängern. Sie macht einen Menschen nicht gesund.
Nach einer Organtransplantation ist eine Immunsuppression erforderlich, um die Abstoßung des fremden Organs zu verhindern. Diese Behandlung ist in der Regel dauerhaft beziehungsweise lebenslang und erhöht unter anderem die Anfälligkeit für Infektionen sowie das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen.
Auch diese medizinische Realität gehört zu einer umfassenden Information über Organtransplantation.
In meine persönliche Entscheidung fließen auch genetische und epigenetische Aspekte ein. Ein transplantiertes Organ trägt weiterhin die genetische Information des Spenders. Medikamente, Hormone und weitere innere und äußere Faktoren können biologische und epigenetische Regulationsprozesse beeinflussen. Auch diese Zusammenhänge gehören für mich zu einer umfassenden Betrachtung einer Organtransplantation.
Eine Spende ist grundsätzlich freiwillig. Mit der Widerspruchslösung würde aus der Organspende eine Organabgabe.
Die Perspektive des Organempfängers
Eine weitere Frage erhält in der öffentlichen Diskussion aus meiner Sicht zu wenig Raum: Wie fühlt es sich an, mit dem Organ eines anderen Menschen zu leben?
Die Erfahrungen von Organempfängern sind höchst individuell. Gedanken, Gefühle und mögliche ethische Konflikte verdienen Raum – frei von der Erwartung, ein Empfänger müsse vor allem dankbar sein.
Für mich persönlich wäre das Leben mit einem fremden Organ eine enorme ethische Stresssituation. Für mich ist ein hirntoter Mensch ein Mensch, dessen Sterbeprozess nicht abgeschlossen ist. Und mit diesem Wissen über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Organentnahme könnte ich mit einem solchen Organ nicht unbelastet leben.
Das ist meine persönliche Haltung. Andere Menschen können diese Situation vollkommen anders empfinden.
Eine weitere Perspektive: Hans Stolp
Der niederländische Theologe, Pastor und Autor Hans Stolp war als Krankenhauspastor am Universitätsklinikum Groningen tätig und begleitete schwerkranke und sterbende Menschen.
In seinem Buch „Organspende – Übertragen Organe Bewusstsein?“ beschäftigt er sich mit Berichten von Organempfängern über Veränderungen, Erinnerungen oder Wahrnehmungen nach einer Transplantation und stellt eine Frage, die zum Nachdenken anregt:
Können Organe Prägungen oder Bewusstseinsinhalte übertragen?
Für mich gehört auch diese Frage in einer aufgeklärten Gesellschaft unbedingt zu einer umfassenden Diskussion über Organspende.
Es ist mir eine Herzensangelegenheit, dieses Buch weiterzuempfehlen. Es eröffnet Perspektiven und Informationen, die über einen medizinischen Aufklärungsbogen hinausgehen. Für mich gehört auch diese Auseinandersetzung zu einer umfassenden Information, bevor ein Mensch seine persönliche Entscheidung zur Organspende trifft.

Hirntod und Sterbeprozess
Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme ist die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.
Hirntod bedeutet, der Mensch ist noch nicht tot – er befindet sich in einem Sterbeprozess. Dieser wird durch eine Organentnahme mittels Operation letztlich beendet. Der Mensch stirbt auf dem OP-Tisch.
Damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben, wird der Körper intensivmedizinisch versorgt und künstlich beatmet – das Herz schlägt, das Blut fließt.
Der Deutsche Ethikrat hat sich in seiner Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ ausführlich mit dieser Frage beschäftigt. Innerhalb des Ethikrates bestanden unterschiedliche Positionen zum Hirntod.
Besonders interessant sind die Seiten 160 bis 162. Dort wird die Position dargestellt, nach der der Hirntod keine hinreichende Bedingung für den Tod des Menschen sei. Zugleich betont der Ethikrat die Bedeutung hinreichender Information für eine selbstbestimmte Entscheidung.
Damit komme ich zu meiner Ausgangsfrage zurück: Wann ist ein menschliches Leben wirklich zu Ende?
Diese Frage reicht für mich über die Medizin hinaus. Sie berührt Ethik, Philosophie, Recht, Religion und unser persönliches Verständnis vom Menschsein.
Deutscher Ethikrat, Hirntod und Entscheidung zur Organspende, S. 160–162.
Andere Länder sind kein ethischer Maßstab
Andere europäische Länder haben unterschiedliche Formen einer Widerspruchsregelung. Diese Erfahrungen liefern Vergleichsmöglichkeiten.
Für die ethische Entscheidung in Deutschland ist für mich entscheidend, welchen Stellenwert wir Selbstbestimmung, Freiwilligkeit und dem persönlichen Willen geben.
Am Ende steht die eigene Entscheidung
Organspende berührt Ethik, Medizin, Recht und unsere Vorstellung vom Leben und Sterben.
Coaching bedeutet für mich auch, Fragen zu stellen, die zur eigenen Reflexion führen. Es geht um die Bereitschaft, sich mit einer Frage auseinanderzusetzen und eigenverantwortlich eine Haltung zu finden.
Bei der Organspende bleibt für mich ein Grundsatz entscheidend: Ein Ja ist ein Ja. Ein Nein ist ein Nein.
Schweigen ist keine Zustimmung.
Herzlichst, Kathrin Woerner
Coaching für Klarheit